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Auf dieser Seite erhalten Sie alle nötigen Informationen von Auto Wichert, wenn Sie als gewerblicher Kunde aus der Europäischen Union an Gebrauchtfahrzeugen aller Marken interessiert sind.

Vor Vertragsabschluss benötigen wir folgende Unterlagen von unseren Kunden aus der Europäischen Union:
  • Gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Vollständige Firmierung und Anschrift
  • Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeerlaubnis
  • Lesbare und gültige Ausweiskopie des Geschäftsführers oder Inhabers
  • Internetadresse oder Online - Telefonverzeichnis (Yellow Pages)
  • Als Vermittler eine Vollmacht Ihres Auftraggebers mit gültiger Ausweiskopie
Folgende Zahlungsmöglichkeit bieten wir unseren Kunden in der Europäischen Union an:

Leider können wir nur Überweisungen von dem Geschäftskonto unser Kunden im Europäischen Ausland akzeptieren. Der Geldeingang muss dabei am Tag der Abholung verzeichnet sein.

Wie wird die Abholung des Fahrzeuges durchgeführt?

Nachdem wir die vorliegenden Unterlagen gesichtet haben und es zu einem Vertragsabschluss gekommen ist, benötigen wir die Information, wer die Abholung des Fahrzeuges bzw. der Fahrzeuge durchführt:

  • 1. Spedition

Erfolgt die Abholung durch eine Spedition, benötigen wir den Namen und die Anschrift der Spedition, den Nachweis des Auftrages durch den Auftraggeber, den CMR Frachtbrief mit Empfangsbestätigung durch den Auftragsgeber sowie die Spediteursbescheinigung über die Verbringung.

  • 2. Selbstabholung

Die Abholung kann auch durch den Auftraggeber selbst oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Der Bevollmächtigte muss eine Vollmacht des Geschäftsführers oder Inhabers vorlegen und vorher der Auto Wichert GmbH namentlich bekannt gegeben werden.

  • 3. Sonstige Abholung

In diesem Fall muss eine unterschriebene Abnehmerversicherung durch den Auftraggeber oder Bevollmächtigten vorliegen.
 

Wichtig: Es ist notwendig, die Abholung des bzw. der Fahrzeuge mindestens zwei Werktage vorher anzumelden!
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